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Statt Totengräber
Unternehmensretter

Insolvenz bedeutet nicht zwangsläufig das Ende / Die Wirtschaftsblatt - Reportage

Von Marc Daniel Schmelzer

Mitte November, wenn die Zahlung des Weihnachtsgeldes an die Mitarbeiter ansteht, haben Firmeninsolvenzen Hochkonjunktur.

Dann beginnen auch für Hans Peter Runkel hektische Tage. Kurz nach Anruf des Richters macht er sich mit seinem Team auf den Weg. Doch der Besuch des renommierten Insolvenzverwalters aus Wuppertal bedeutet nicht zwangsläufig das Ende des Unternehmens.

Das repräsentative Gebäude in Wuppertals Westen ist auf besondere Weise mit der unternehmerischen Entwicklung der Region verbunden: Im 19. Jahrhundert erbaut, war das Haus an der Friedrich-Ebert-Straße lange Zeit der private Wohnsitz einer weltbekannten Unternehmerdynastie. Und dort, wo Friedrich Bayer, der Gründer des gleichnamigen Chemiekonzerns, früher sein Haupt zur Ruhe bettete, hat heute ein wacher Geist seinen Schreibtisch stehen. Gemeint ist Hans Peter Runkel.
Seit über 30 Jahren ist der gebürtige Wuppertaler Insolvenzverwalter. Er engagiert sich in Anwaltsvereinen und Verbänden und war bis 2003 Vorsitzender des Arbeitskreises der Insolvenzverwalter Deutschland e. V.. Lange Jahre war seine Profession weder bei Juristen, noch bei Unternehmern sonderlich anerkannt. „Wir standen mit unserem Image mit Beerdigungsunternehmern, Schrotthändlern und Gerichtsvollziehern auf einer Stufe“, bekennt Runkel. „Als ich 1969 meine Zulassung bekommen habe, war man bei Gericht sehr glücklich, daß sich überhaupt jemand für diese Aufgabe meldete“, blickt der heute 66jährige Seniorpartner der Kanzlei Runkel Schneider Weber zurück.
Ausschlaggebend für die negative Wahrnehmung seines Berufsstandes sei vor allem das damals geltende Recht und seine Auslegung gewesen: Bis zur Einführung der neuen Insolvenzordnung im Jahr 1999 regelte die zu diesem Zeitpunkt bereits 122 Jahre alte Konkursordnung das notwendige juristische Verfahren für zahlungsunfähige Unternehmen. Für viele Firmen endete es mit der kompletten Zerschlagung. „Die Möglichkeit einer Neustrukturierung wurde nur selten genutzt“, sagt Hans Peter Runkel. Die Zukunft der Mitarbeiter und der Umstand, daß in manchem Fall noch Material und Aufträge vorhanden waren, wurde kaum berücksichtigt.

Aus der Schuldenfalle befreien

10.758 Unternehmen aus NRW, darunter 9.000 Mittelständler, mußten im vergangenen Jahr bei ihrem zuständigen Amtsgericht vorstellig werden – 400 kamen aus Düsseldorf. Der Grund: Ihnen drohte die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Mit dem Gang zum Richter verlieren die Unternehmer ihre Entscheidungsfähigkeit, denn nach dem Insolvenzantrag schickt das Gericht einen vorläufigen Verwalter ins Haus. Jahrzehntelang war er derjenige, „der als Letzter das Licht ausmacht“. Doch inzwischen haben die Sanierungsexperten das Image des reinen Totengräbers abgelegt.
Heute sind die Faktoren Beschäftigung und Kundenbasis die zentralen Gesichtspunkte jedes Mandats. Rund 20 neue Verfahrens-Eröffnungen betreut der Wuppertaler Hans Peter Runkel pro Jahr. Die Obergrenze ist selbstgewählt, um eine persönliche Abwicklung gewährleisten zu können. Parallel dazu begleitet er permanent 80 bis 100 laufende Verfahren aus verschiedensten Branchen. Darunter Unternehmen aus der Papier-, Metall-, Textil- und Bauindustrie sowie Dienstleister. Umfassendes technisches Know-how brauche er nicht, so Runkel. Aber wissen, wo die branchenspezifischen Probleme liegen, müsse er schon. Es gehe schließlich immer häufiger darum, die insolventen Firmen aus der Schuldenfalle zu befreien, statt die Gläubiger aus der altbekannten Konkursmasse zu befriedigen.


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