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Mehr Rechte durch Entmündigung?

Düsseldorf (6/2006) Mit dem Antidiskriminierungsgesetz (ADG) – schönfärberisch „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ genannt – rollt ein weiteres bürokratisches Monster auf uns zu.


Dr. Georg Rotthege, Anwaltskanzlei Rotthege Wassermann & Partner, Düsseldorf, ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer (ASU) – Regionalkreis Niederrhein

Um es klar zu sagen: Das ADG nützt niemandem. Denn es greift massiv in die freiheitlichen Grundrechte aller Bürger ein – nicht nur der Arbeitgeber. Ordnungspolitisch stellt es einen Sündenfall der neuen Bundesregierung dar, die sich den Bürokratieabbau auf ihre Fahnen geschrieben hat und erneut das Gegenteil praktiziert. Die Ausdehnung der EU-Richtlinie im Arbeitsrecht auf weitere Kriterien wie sexuelle Orientierung, Alter und Behinderung wird dazu führen, daß viele Stellen nicht mehr ausgeschrieben werden. Damit ist das Gesetz absolut tödlich für mehr Beschäftigung.
Eine Entmündigung absonderlichster Art stellt das Verbandsklagerecht dar. Es ermöglicht den Gewerkschaften, sogar gegen den ausdrücklichen Willen eines Arbeitnehmers den Arbeitgeber zu verklagen, wenn sie den Verdacht auf Diskriminierung haben. Das nützt weder dem Betriebsfrieden noch den Arbeitssuchenden. Die Vertragsfreiheit, eines der Fundamente unserer Marktwirtschaft, wird durch das ADG untergraben. Der Anbieter soll zukünftig beweisen, daß die Ablehnung des Vertragsschlusses nicht etwa auf Diskriminierung beruht, eine aberwitzige Situation.

Wer diskriminieren will, wird Mittel und Wege finden, dieses zu tun. Alle anderen müssen großen Aufwand zu ihrem Schutz betreiben, um nicht fälschlicherweise der Diskriminierung bezichtigt zu werden. Damit schwindet gegenseitiges Vertrauen, das die Wirtschaft so dringend benötigt. Die Betriebe müssen endlich von bürokratischen Fesseln befreit werden, um sich auf das Wirtschaften konzentrieren zu können. Bürokratieabbau ist das Gebot der Stunde.



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