Von Martin Beier
Die erweiterten Möglichkeiten der Kurzarbeit werden in der Praxis schon weithin genutzt. Nicht ganz so unkompliziert scheint die Vergabe der Mittel vonstatten zu gehen, die Städte und Gemeinden nun zur Verfügung haben. Unternehmer und Handwerker drängen, Aufträge schnell zu vergeben, um die Talfahrt der Wirtschaft zu bremsen. Noch weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit wurde auch das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand“ mit Genehmigung der EU-Kommission mehr als verdoppelt und für weitere Unternehmen geöffnet. Die Bürgschaftsbank NRW hat – zusammen mit entsprechenden Instituten anderer Bundesländer – kürzlich noch einmal ihren Förderauftrag bekräftigt. Kleine und mittlere Unternehmen können ihn sogar online in Anspruch nehmen. Lesen Sie im Einzelnen, wie Sie das Konjunkturpaket II in der Praxis auspacken:
Innovationsförderung für den Mittelstand steht nun – anders als bislang – allen Unternehmen offen, sofern sie höchstens 1.000 Mitarbeiter haben. Die Zenit GmbH in Mülheim berät Unternehmen entgeltlos, wie sie die deutsche Förderung mit der europäischen Förderung kombinieren können. Diese Kombination ist zwingend für das Programm, dessen Volumen für 2009 und 2010 mehr als verdoppelt wurde. Zwingend ist auch, dass es sich bei dem zu fördernden Vorhaben um „echte“ Innovationen handelt. „Weiterentwicklungen bestehender Produkte oder Verfahren reichen nicht aus“, weiß Dr. Karsten W. Lemke, Förderexperte bei Zenit: „Bislang haben Unternehmen ihre Innovationen in der Regel aus eigenen Mitteln bestritten. Jetzt können sie bis zu 45 Prozent der Aufwendungen für Innovationen unter dem Stichwort ZIM vom Bundeswirtschaftsministerium und von der EU-Kommission ersetzt bekommen.“ ZIM steht für „Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand“. Bürgschaften ohne Bank können beispielsweise bei der Bürgschaftsbank NRW in Neuss beantragt werden, ohne dass vorher die Hausbank eingeschaltet werden muss. Das funktioniert über die Internetseite bb-nrw.de und beschleunigt das Zusageverfahren. Innerhalb von wenigen Wochen kann die landeseigene Förderbank auf diese Weise für ein Investitionsvorhaben über 125.000 Euro eine Bürgschaft von 100.000 Euro zusagen, die dann von der Hausbank ausgezahlt werden. Ausdrücklich stehen auch Absicherungen von Betriebsmittelkrediten und Anzahlungen – neben Rationalisierungsinvestitionen und anderen Vorhaben – auf der Unterstützungsliste der Bürgschaftsbank. Die Laufzeit solcher Bürgschaften beträgt bis zu 15 Jahre. Bei gewerblichen Baufinanzierungen kann sie sogar noch darüber hinausgehen. Die jährliche Bürgschaftsprovision beträgt ein Prozent des verbürgten Kreditbetrags.
Kurzarbeitergeld verlängert. Unternehmen, die 2009 Kurzarbeitergeld (KuG) beantragen, können nun für drei Perioden von jeweils sechs Monaten die Zahlung bewilligt bekommen. Das heißt, eine Bewilligung, die beispielsweise erstmals ab 1. April 2009 gilt, wird Ende September 2009 erstmals überprüft. Ist die Auftragslage weiter schlecht, wird bis Ende März 2010 verlängert. Im März 2009 ist, sofern die Lage sich nicht bessert, wieder zu prüfen, ob noch einmal, maximal bis Ende September 2010, verlängert wird. Die Verlängerungsmöglichkeiten gelten auch für Unternehmen, die sich bereits in Kurzarbeit befinden. Die bisherigen Kurzarbeitsmonate werden dann auf die maximale Bewilligungsdauer angerechnet. |