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Lunch mit… Professor Dr. Johanna Hey „Es wird ziemlich schrecklich werden“ Was erwartet die Steuerzahler nach der Bundestagswahl? Wirtschaftsblatt-Herausgeber Michael Oelmann befragte zur Reihe „Lunch mit…“ Deutschlands wohl bekannteste Steuerrechtlerin, Professor Dr. Johanna Hey, in ihrem Lieblingsrestaurant Marios Trattoria – unweit der Universität Köln, wo sie das Institut für Steuerrecht leitet. Johanna Hey ist außerdem in diversen Gremien tätig, unter anderem im Wissenschaftlichen Beirat des Bundesfinanzministeriums sowie Gründungsmitglied des Fördervereins der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.
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Frau Professor Hey, was „kosten“ eigentlich Steuern? Professor Dr. Johanna Hey: Dazu gibt es keine exakten Untersuchungen. Die letzte Zahl stammt aus den 80er Jahren: Damals waren es rund 50 Milliarden Mark, auf die die Kosten der Finanzverwaltung veranschlagt wurden. Was meines Erachtens allerdings auch gesehen werden muss, ist der Aufwand, den die Unternehmen und die Steuerpflichtigen an ihren Wochenenden aufbringen, um ihre Steuererklärungen zu erstellen.
Und diese Aufwendungen können noch nicht einmal abgesetzt werden. Hey: Ich halte es für einen Skandal, dass selbst für Unternehmen in gewissen Fällen die Abzugsfähigkeit der Steuerberaterkosten nicht mehr gegeben ist, soweit es sich nicht um Betriebsausgaben handelt. Die Abschaffung des generellen Abzugs von Steuerberaterkosten bei gleichbleibend kompliziertem Steuerrecht wird auch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen.
Besserung ist nicht in Sicht. Mit der neuen Erbschaftssteuer wurde wieder ein bürokratisches Monster geschaffen. Hey: Für mich ist die jüngste Erbschaftssteuerreform der schlimmste Sündenfall dieser Art der jüngeren Zeit. Es wurden derart hochkomplizierte Wertermittlungsverfahren eingeführt, dass man als Unternehmenserbe für die Steuerermittlung praktisch ein Gutachten benötigt. Und dies nicht erst im Steuerfall, sondern praktisch von Beginn an, weil man nicht darauf verzichten kann, Werte zu ermitteln, auf die man später einmal zurückgreifen muss. Das ist ein regelrechtes Beschäftigungsprogramm für die Steuerpflichtigen.
Was wäre die bessere Lösung bei der Erbschaftssteuer gewesen? Hey: Es war in den ganzen Jahren der Beratungen abzusehen, dass die Ausgestaltung der gewünschten Begünstigungen nicht funktioniert. Stattdessen hätte man eine breitere Bemessungsgrundlage mit einem Steuersatz von fünf bis zehn Prozent ansetzen können. Davon würde kein Unternehmen kaputt gehen. Jetzt ist es so, dass – wenn ein Unternehmen die ganzen Wohlverhaltungsrichtlinien nicht einhält – der Erbschaftssteuersatz bei 30 bis 50 Prozent liegen kann. Und das ist natürlich von keinem Unternehmen zu schultern.
Wie kann es zu einer solchen offensichtlichen Fehlkonstruktion kommen? Hey: Was die Erbschaftssteuerreform angeht, so wurde sie von allen Seiten vermasselt – übrigens auch von den Wirtschaftsverbänden, die wohl zu lange hofften, das Gesetz würde ganz scheitern. Aber vor allem aber fehlt auf Seiten der Parlamentarier in weiten Teilen das wirtschaftliche Verständnis. Der einzelne Abgeordnete kann bei der komplizierten Materie des Steuerrechts im Prinzip gar nicht verstehen, worüber er abstimmt. Und was die Fachleute in den Ministerien angeht, die die Vorlagen entwickeln, so darf man nie vergessen: Da sitzen keine unabhängigen Dritten, sondern Vertreter der Exekutive, also diejenigen, die dafür sorgen sollen, dass möglichst viel Geld in die Steuerkassen fließt. Vor allem aber entscheidet der politische Wille auf Ministerebene. Grundlegende Reformen dürfen nun mal keine Reformverlierer haben, das ist genau das Problem der Politik. Wahlen entscheiden Millionen von Hartz-IV-Empfängern und Rentnern, nicht die volkswirtschaftliche Vernunft.
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