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Insolvenzen
Zukunft aus dem Mittelstand

Im vergangenen Jahr haben die Amtsgerichte in Deutschland 31.998 Firmeninsolvenzfälle mit voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger von mindestens 39 Milliarden Euro gemeldet. Die Unternehmen beschäftigten zum Zeitpunkt des Antrags rund 131.000 Mitarbeiter und konnten aus eigener Kraft nicht überleben. Einige große Insolvenzen haben die Öffentlichkeit in Atem gehalten, doch von den meisten Fällen ist nichts oder nicht viel bekannt geworden.

Das Wirtschaftsblatt etabliert aus diesem Grund eine Rubrik für Insolvenzreports. Ab der vorliegenden Ausgabe wird Deutschlands dynamisches Informationsmedium für den Mittelstand zur Plattform für Insolvenzverwalter und ihre Fälle. Die Idee: Durch eine
zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit können über das Wirtschaftsblatt mehr Mittelständler auf interessante Übernahmechancen hingewiesen werden. Experten schätzen, dass es sich in mindestens 30 Prozent aller Unternehmensinsolvenzen lohnen kann, das betroffene Unternehmen oder Teile davon zu retten. Dabei handelt es sich nicht um die Firmen, die eine Insolvenz in Eigenverwaltung durchführen können, sondern eher um Unternehmen, die auf jeden Fall einen Partner brauchen, der neben frischem Kapital vor allem auch branchenspezifisches Know-how und technisches Verständnis mitbringt.

Interesse wecken

Es gibt ausgezeichnete Beispiele für die Rettung von insolventen Mittelständlern durch andere Mittelständler. Etliche Übernehmer kommen aus dem Wettbewerbsumfeld, doch es ist auch nicht selten, dass sich engagierte Unternehmer durch den Einstieg bei einer zahlungsunfähigen Firma erfolgreich ganz neue Geschäftsfelder erschließen. In Zukunft könnte zudem der Faktor Fachkräfte für wachstumsinteressierte Unternehmen zum guten Argument für die Übernahme eines Insolvenzfalles werden.

Wissen vertiefen

Rettungswürdige Mittelständler können im Wege einer übertragenden Sanierung entschuldet werden. Das Unternehmen oder Teile davon werden als betriebswirtschaftliche Einheit auf einen neuen Rechtsträger übertragen. Die Verbindlichkeiten bleiben bei der insolventen GmbH. Es handelt sich um einen sogenannten Asset Deal, bei dem die gesamte Aktivmasse veräußert wird. Der neue Eigentümer haftet weder für Altverbindlichkeiten, noch für bestehende Steuerschulden oder ausstehende Löhne. Zu den arbeitsrechtlichen Vorteilen einer Übernahme aus einer Insolvenz heraus gehört auch generelle Möglichkeit sich wegen des Betriebsübergangs von Mitarbeitern zu trennen.

Ansprechpartner für die neue Informationsrubrik für Insolvenzverwalter und Insolvenzfälle:
Michael Kranz
Tel: 0211/3112060-40
kranz@wirtschaftsblatt.de


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